Untersuchung gemäß UVV/BGV

Sicherheit für Arbeitsmittel

Unfälle durch ungeprüfte Arbeitsmittel gefährden die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stören die regulären Arbeitsabläufe im Betrieb. Vermeiden Sie Zwischenfälle: Mit wiederkehrenden UVV-Prüfungen nehmen Sie die Unfallverhütungsvorschriften ernst und schützen Mitarbeiter und Betrieb!

Was muss geprüft werden?

Rechtliche Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie legt fest, dass Arbeitsstätten und die zugehörigen Arbeitsmittel regelmäßig wiederkehrend und bereits bei Erstinbetriebnahme geprüft werden müssen. Ihre Hebebühnen, Rolltore, Leitern und die weiteren Arbeitsmittel müssen Qualitätsstandards erfüllen und in einem einwandfreien Zustand sein.

Warum UVV-Prüfungen durchführen?

Ziel hierbei ist sowohl der Schutz der Mitarbeiter als auch die Vermeidung von bspw. Maschinenstandzeiten. In beiden Fällen ist Produktivitätsverlust die Folge. Regelmäßige Prüfungen garantieren ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung und helfen wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

KFZ-Prüfstelle
ITW-Leer
Ingenieurbüro
Timo Werker

Borgwardring 53
26802 Moormerland

Tel.: 0173 – 17 49 49 0
Mail: info@itw-leer.de

Öffnungszeiten

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