Gasprüfung gemäß DVGW G607

Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen

Wie für gasbetriebene Fahrzeuge gibt es seit Juni 2025 auch für Wohnwagen und Wohnmobile mit einer Flüssiggasanlage eine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung. Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Reparatur und auch bei Austausch muss die Gasanlage durch einen Fachmann geprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.

Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.

KFZ-Prüfstelle
ITW-Leer
Ingenieurbüro
Timo Werker

Borgwardring 53
26802 Moormerland

Tel.: 0173 – 17 49 49 0
Mail: info@itw-leer.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
09.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag
09.30 bis 13.00 Uhr
und
15.00 bis 17.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat
09.00 bis 12.00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung